Mit Weiter.Bildung! die Herausforderungen von morgen meistern – die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für ArbeitGeschätzte Lesedauer: 2 Minuten

Die Wirtschaft ist ständig in Bewegung. Die Anforderungen an die Beschäftigten verändern sich. Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für die Unternehmen, auch im Handel. Heute stehen Sie vor Fragen, die es vor ein paar Jahren noch gar nicht gegeben hat: Wie ergänze ich mein stationäres Handelsunternehmen durch einen Online-Shop? Oder: Wie kann ich Versand und Logistik für mein Unternehmen optimieren? Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes müssen deshalb jetzt Weichen gestellt und auch das Potenzial der Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen entwickelt werden. Gerade wenn Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch langfristig halten wollen, ist es wichtig, dass sie sich weiterbilden und auf neue Technologien sowie die fortschreitende Digitalisierung vorbereiten.

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz weiterent-wickelt. Der Gesetzgeber hat darin auch die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, nochmals verbessert. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten werden die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt erhöht, wenn die berufliche Weiterbildung in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt ist. Die Zuschüsse können sich weiter erhöhen, wenn ein qualifikatorischer Anpassungsbedarf bei mindestens einem Fünftel der Belegschaft besteht. Diese zusätzliche Förderleistung wird auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet. Damit sollen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse gestärkt werden. Arbeitgeber werden somit bei der Investition in ihre Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Weiterbildung, die über den unmittelbaren betrieblichen und arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungsbedarf hinausgeht, ist auch eine wichtige Grundlage für die langfristige Fachkräftesicherung. Das Angebot zur Weiterbildung kann dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren.

Um es Betrieben leichter zu machen, wurde das Antrags- und Bewilligungsverfahrens zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter vereinfacht. Damit erhalten Arbeitgeber ab Januar 2021 die Möglichkeit für die berufliche Weiterbildung mehrerer Beschäftigten einen Sammelantrag zu stellen.

Der Strukturwandel hat durch die Corona-Pandemie deutlich an Fahrt gewonnen, Kurzarbeit wurde in vielen Betrieben notwendig. Die Zeit der Kurzarbeit sollten Unternehmen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.

Machen Sie Ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen. Der Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei mit einer umfassenden Beratung.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung